Die Vorstellung, die letzte Ruhe im eigenen, vertrauten Garten unter einem schattigen Baum, neben einem plätschernden Brunnen oder inmitten von blühenden Rosen zu finden, ist für viele Menschen äusserst tröstlich. Eine Bio-Urne ist für diese Form der privaten Naturbestattung die perfekte Wahl, da sie sich nach einiger Zeit im Erdreich vollständig, rückstandslos und absolut schadstofffrei auflöst. Doch welche rechtlichen und praktischen Aspekte müssen Sie in der Schweiz dabei beachten?
Im Gegensatz zu vielen europäischen Nachbarländern ist die Gesetzgebung in der Schweiz sehr liberal gestaltet. Es besteht kein staatlicher Friedhofszwang. Das bedeutet konkret: Sie dürfen die Asche eines verstorbenen Angehörigen grundsätzlich auf Ihrem privaten Grundstück im eigenen Garten beisetzen. Es ist dafür keine behördliche Bewilligung notwendig, solange sich das Grundstück in Ihrem Eigentum befindet. Bei Mietobjekten müssen Sie jedoch zwingend das schriftliche Einverständnis des Eigentümers einholen, um spätere rechtliche Konflikte oder Unklarheiten zu vermeiden.
Für die Beisetzung im Garten sollten Sie eine Urne wählen, die explizit als biologisch abbaubare Erdbestattungsurne deklariert ist. Diese Modelle bestehen meist aus natürlichen Materialien wie Pflanzenstärke, Holzfasern oder flüssigem Holz. Im feuchten Erdreich löst sich die Urne je nach Bodenbeschaffenheit und Feuchtigkeitsgehalt innerhalb von wenigen Monaten bis zu einigen Jahren vollständig auf. So geht die Asche sanft und schadstofffrei wieder in den natürlichen Kreislauf des Lebens über.
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