Die eigene Bestattung zu planen, mag im ersten Moment unangenehm erscheinen. Doch sich frühzeitig mit dem eigenen Ableben auseinanderzusetzen, entlastet die Angehörigen in einer ohnehin schweren Zeit emotional und finanziell. In der Schweiz bieten das Testament, der Vorsorgeauftrag (oft als Vorsorgevollmacht bezeichnet) und die Bestattungsverfügung die rechtlichen Werkzeuge, um eigene Wünsche verbindlich festzuhalten. Besonders bei der Wahl einer Urnenbestattung gibt es spezifische Details zu regeln.
Viele Menschen glauben, dass das Testament der richtige Ort ist, um Wünsche für die eigene Beisetzung zu äussern. Das ist im Schweizer Recht jedoch ein Trugschluss. Ein Testament wird in der Regel erst Wochen nach dem Tod durch die Behörden oder den Notar geöffnet. Zu diesem Zeitpunkt ist die Bestattung meist längst erfolgt. Verwenden Sie das Testament daher primär für die Aufteilung Ihres Nachlasses und nicht für die Regelung der Bestattungsdetails.
Für die konkrete Planung der Urnenbestattung ist eine separate Bestattungsverfügung das beste Instrument. Hier können Sie detailliert festlegen, wie Sie sich Ihren Abschied vorstellen:
Mit dem Schweizer Vorsorgeauftrag regeln Sie die Vertretung für den Fall, dass Sie urteilsunfähig werden. Sie können darin eine Vertrauensperson bestimmen, die auch im Falle Ihres Ablebens sofort handlungsfähig ist und Ihre Bestattungsverfügung durchsetzt. Stellen Sie sicher, dass diese Person weiss, wo die Dokumente aufbewahrt werden.
Fazit: Durch die Kombination aus einer klaren Bestattungsverfügung und einem Vorsorgeauftrag stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche bezüglich der Urnenbestattung respektiert werden und Ihre Liebsten in der Trauerphase entlastet sind.
Cookie preferences