Der Gedanke, die letzte Ruhestätte eines geliebten Menschen in der Vertrautheit des eigenen Gärtchens einzurichten, ist für viele Schweizerinnen und Schweizer äusserst tröstlich. Doch wie sieht die rechtliche Lage in der Schweiz aus? Darf man eine Urne im privaten Garten vergraben oder dort dauerhaft aufstellen? Hier erfahren Sie alles über die gesetzlichen Regelungen und praktischen Aspekte.
Im Vergleich zu vielen europäischen Nachbarländern ist das Bestattungswesen in der Schweiz sehr liberal geregelt. Es besteht grundsätzlich kein Friedhofszwang für Urnen. Das bedeutet, dass Angehörige die Urne mit der Asche des Verstorbenen mit nach Hause nehmen dürfen. Die Beisetzung im eigenen Garten ist in der Schweiz legal und bedarf in den allermeisten Kantonen keiner speziellen behördlichen Bewilligung, solange es sich um Ihr privates Grundstück handelt.
Obwohl die Gesetze viel Freiraum bieten, sollten Sie einige wesentliche Punkte beachten, bevor Sie die Urne im Garten beisetzen:
Auch wenn die rechtliche Situation unkompliziert ist, sollten Sie stets die Gefühle der Nachbarschaft berücksichtigen. Eine dezente und pietätvolle Gestaltung des Gedenkorts im Garten sorgt dafür, dass die Privatsphäre aller gewahrt bleibt. So schaffen Sie einen harmonischen, privaten Ort der Erinnerung direkt vor Ihrer Haustür.
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