In der Schweiz ist die Bestattungskultur im Vergleich zu unseren Nachbarländern sehr liberal geregelt. Während in Deutschland ein strenger Friedhofszwang herrscht, dürfen Sie in der Schweiz die Asche von Verstorbenen flexibel beisetzen. Doch wie verhält es sich mit dem Begraben einer Bio-Urne im eigenen Garten? Wir klären die wichtigsten rechtlichen und praktischen Fragen für Sie.
Grundsätzlich ist es in der Schweiz absolut legal, eine biologisch abbaubare Urne auf dem eigenen Privatgrundstück zu vergraben. Es ist keine spezielle Bewilligung nötig, solange Ihnen das Grundstück gehört oder der Eigentümer ausdrücklich zustimmt. Wichtig ist jedoch, dass das Grundstück nicht in einer offiziellen Gewässerschutzzone liegt, um das Grundwasser langfristig zu schützen.
Wer sich für eine Beisetzung im eigenen Garten entscheidet, sucht meist einen Ort der Ruhe und des ganz persönlichen Gedenkens. Eine herkömmliche Urne aus Metall oder Keramik würde jahrzehntelang unversehrt im Boden verbleiben. Eine Bio-Urne hingegen fügt sich harmonisch in den Naturkreislauf ein. Sie besteht aus biologisch abbaubaren Materialien wie Flüssigholz, Pflanzenstärke oder Cellulose und zersetzt sich nach einiger Zeit vollständig.
Bevor Sie die Bio-Urne vergraben, sollten Sie sich über die Tiefe des Grabes Gedanken machen. Wir empfehlen eine Tiefe von mindestens 60 bis 80 Zentimetern. Dadurch ist gewährleistet, dass die Urne vor Frost geschützt ist und der Zersetzungsprozess durch die Bodenlebewesen optimal in Gang kommt. Zudem wird verhindert, dass Wildtiere die Grabstelle stören. Ein schönes Ritual ist es auch, die Asche direkt mit etwas Blumenerde zu vermischen, bevor die Urne herabgelassen wird. So entsteht ein symbolischer Nährboden für neues Leben.
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