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Die richtige Aufbewahrung einer Schmuckurne zu Hause

Par Urnenwelt CH août 26, 2026 26

Die richtige Aufbewahrung einer Schmuckurne zu Hause

Im Gegensatz zu vielen Nachbarländern wie Deutschland oder Österreich kennt die Schweiz keinen Friedhofszwang für Urnen. Das bedeutet, dass Angehörige die Asche eines verstorbenen geliebten Menschen mit nach Hause nehmen dürfen. Die Aufbewahrung einer edlen Schmuckurne in den eigenen vier Wänden ist für viele eine tröstliche Vorstellung, um dem Verstorbenen auch nach dem Tod nahe zu sein. Doch wie gestaltet man diesen privaten Ort des Gedenkens stilvoll und respektvoll?

Der passende Standort in der Wohnung

Eine Schmuckurne sollte einen Platz erhalten, der Ruhe ausstrahlt und gleichzeitig harmonisch in den Wohnraum integriert ist. Beliebte Orte sind private Arbeitszimmer, Bibliotheken oder eine geschützte Ecke im Wohnzimmer. Weniger geeignet sind hektische Durchgangsbereiche wie der Flur oder feuchte Räume wie das Badezimmer, da die Feuchtigkeit bestimmten Materialien schaden kann. Wählen Sie einen Ort, der Ihnen die Möglichkeit bietet, innezuhalten und sich in Ruhe zu erinnern.

Die Gestaltung eines Gedenkplatzes

Um die Schmuckurne herum lässt sich ein kleiner, persönlicher Altar gestalten. Hier sind einige Ideen für eine würdevolle Dekoration:

  • Fotos: Ein gerahmtes Bild des Verstorbenen aus glücklichen Tagen stellt eine lebendige Verbindung her.
  • Lichtquellen: Eine kleine Kerze, ein Teelicht oder eine dezente LED-Beleuchtung spenden warmes Licht und erzeugen eine friedliche Atmosphäre.
  • Naturmaterialien: Frische Blumen, Zweige oder schöne Steine bringen ein Stück Lebendigkeit in den Gedenkbereich.
  • Erinnerungsstücke: Kleine persönliche Gegenstände, die der Verstorbene geliebt hat, runden das Bild ab.

Materialpflege und rechtliche Aspekte in der Schweiz

Achten Sie darauf, dass die Urne nicht permanentem, direktem Sonnenlicht ausgesetzt ist, da dies die Farben von handgemalten oder hölzernen Urnen verblassen lassen kann. Staubwischen sollte vorsichtig mit einem trockenen Microfasertuch erfolgen. Rechtlich ist in der Schweiz zu beachten, dass Sie zwar frei über die Urne verfügen dürfen, aber im Falle eines späteren Umzugs oder einer Weitergabe der Urne stets respektvoll und im Sinne des Verstorbenen gehandelt werden muss. Ein offener Umgang mit den Familienmitgliedern über diesen Wunsch ist im Vorfeld ratsam.

Étiquettes : Urnen Schweiz Urnen
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