Die Schweiz zeichnet sich durch eine sehr liberale Gesetzgebung im Bestattungswesen aus. Dies spiegelt sich besonders in der grossen Vielfalt der Urnenbestattung wider. Nach der Kremation stehen den Angehörigen zahlreiche Möglichkeiten offen, um dem Verstorbenen die letzte Ehre zu erweisen und einen Ort des Gedenkens zu schaffen.
Nach dem Ableben wird der Leichnam in einem Krematorium eingeäschert. Die verbleibende Asche wird anschliessend in eine Aschekapsel und optional in eine dekorative Überurne gefüllt. Die Beisetzung selbst kann im engen Familienkreis oder im Rahmen einer grösseren Trauerfeier stattfinden. Im Gegensatz zu vielen Nachbarländern gibt es in der Schweiz keinen Friedhofszwang für Urnenasche.
Dank der liberalen Schweizer Praxis können Angehörige aus verschiedenen Bestattungsformen wählen:
Obwohl die Schweiz sehr liberal ist, müssen kantonale und kommunale Vorschriften beachtet werden. Insbesondere beim Verstreuen der Asche in Gewässern oder im Wald gilt es, Rücksicht auf die Umwelt und andere Mitmenschen zu nehmen. Eine sorgfältige Planung im Vorfeld hilft, alle rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten und einen würdevollen Abschied zu gestalten.
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