Shopping cart

Wie man den Nachlass und die Wohnung nach der Bestattung regelt

By Urnenwelt CH Aug 26, 2026 19

Wie man den Nachlass und die Wohnung nach der Bestattung regelt

Nach der Bestattung und der Abdankungsfeier beginnt für die Angehörigen die Phase der administrativen Abwicklung. Neben der Bewältigung der Trauer müssen nun der Nachlass geregelt und die Wohnung des Verstorbenen aufgelöst werden. Ein strukturiertes Vorgehen hilft Ihnen, rechtliche Fristen einzuhalten und Fehler zu vermeiden.

Den Nachlass ordnen und Erbschein beantragen

Der erste Schritt zur Regelung des Nachlasses in der Schweiz ist die Klärung der Erbfolge. Liegt ein Testament oder ein Erbvertrag vor, müssen diese Dokumente unverzüglich beim zuständigen Bezirksgericht oder Erbschaftsamt eingereicht werden. Die Behörde stellt den Erben nach Prüfung den sogenannten Erbschein aus. Erst mit diesem Dokument sind Sie rechtlich handlungsbefähig und können über die Bankkonten des Verstorbenen verfügen, welche bis dahin meist gesperrt bleiben.

Mietwohnung fristgerecht kündigen

Wohnt der Verstorbene in einer Mietwohnung, geht das Mietverhältnis gemäss Schweizer Obligationenrecht (OR) auf die Erbengemeinschaft über. Die Erben haben jedoch das Recht, den Mietvertrag mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten auf den nächsten ortsüblichen Termin zu kündigen. Die Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen und von allen gesetzlichen Erben unterzeichnet werden.

Wohnungsauflösung und digitaler Nachlass

Planen Sie die Räumung der Wohnung sorgfältig. Sortieren Sie persönliche Erinnerungsstücke und wichtige Dokumente aus. Für die Entsorgung des restlichen Hausrats kann ein professionelles Räumungsunternehmen beauftragt werden. Denken Sie auch an den digitalen Nachlass: Verträge für Internet, Mobiltelefon, Streaming-Dienste und Social-Media-Profile des Verstorbenen sollten zeitnah gekündigt oder gelöscht werden, um laufende Kosten zu stoppen.

Erstellen Sie sich am besten eine umfassende Checkliste mit allen laufenden Abonnements, Versicherungen, der Krankenkasse und Vereinsmitgliedschaften. Diese müssen schrittweise unter Vorlage einer Kopie der Sterbeurkunde gekündigt werden, um unnötige Folgekosten zu vermeiden.

Share:
Subscribe our Newsletter Subscribe our Newsletter Subscribe our Newsletter Subscribe our Newsletter
Subscribe our Newsletter
Sale 20% off all store

Subscribe our Newsletter