Wenn ein geliebter Mensch stirbt, hinterlässt er neben tiefen Gefühlen auch eine Vielzahl an persönlichen Dingen. Für die Hinterbliebenen stellt sich in dieser emotionalen Ausnahmesituation oft die Frage: Was geschieht mit dem Schmuck, der Kleidung oder den Gegenständen, die der Verstorbene bis zuletzt bei sich trug?
Verstirbt ein Mensch im Spital oder im Heim, werden alle mitgeführten Gegenstände wie Brille, Kleidung, Uhr oder das Portemonnaie vom Pflegepersonal sorgfältig verpackt und den Angehörigen übergeben. Es empfiehlt sich, die Übergabe kurz zu prüfen, um wertvolle Erinnerungsstücke direkt in Sicherheit zu bringen.
Häufig tragen Verstorbene ihren Ehering oder eine Lieblingskette. Hier müssen die Angehörigen vor der Bestattung eine Entscheidung treffen. Bei einer Kremation schmelzen Edelmetalle im Ofen bei extrem hohen Temperaturen und können danach nicht mehr in ihrer ursprünglichen Form an die Familie zurückgegeben werden. In Schweizer Krematorien werden verbliebene Metalle oft umweltgerecht recycelt, wobei der Erlös häufig für gemeinnützige Zwecke gespendet wird. Möchten Sie den Schmuck als Erbstück bewahren, sollte der Bestatter diesen vor der Überführung abnehmen.
Es ist ein tröstlicher Brauch, dem Verstorbenen persönliche Gegenstände mit auf die letzte Reise zu geben. Das können handgeschriebene Briefe, Zeichnungen der Enkelkinder oder ein kleines Kuscheltier sein. Bei einer Kremation in der Schweiz müssen diese Beigaben jedoch strengen Umweltauflagen entsprechen. Leicht brennbare, biologisch abbaubare Materialien wie Papier, Holz oder Baumwolle sind erlaubt. Gegenstände aus Kunststoff, Glas oder Batterien dürfen aus Umweltschutzgründen nicht mit in den Ofen gegeben werden.
Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Bestatter über Ihre Wünsche bezüglich der Beigaben. So lässt sich ein würdevoller Abschied gestalten, der sowohl den persönlichen Bedürfnissen als auch den gesetzlichen Vorschriften in der Schweiz gerecht wird.
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