Die Schweiz nimmt in Europa eine Sonderrolle ein, wenn es um das Bestattungsrecht geht. Während in Nachbarländern wie Deutschland strenge Regeln und ein Friedhofszwang herrschen, ist das Schweizer Recht äusserst liberal formuliert. Dennoch gibt es auch hierzulande wichtige gesetzliche Rahmenbedingungen und kantonale Unterschiede, die Sie bei der Planung einer Urnenbeisetzung beachten müssen.
Das Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) stellt das Selbstbestimmungsrecht des Menschen über seinen Tod hinaus in den Mittelpunkt. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten schriftlich festgehalten, wie und wo er bestattet werden möchte (beispielsweise in einer Bestattungsverfügung), ist dieser Wille für die Angehörigen und Behörden rechtlich bindend. Liegt keine Verfügung vor, entscheiden die nächsten Angehörigen über die Art der Beisetzung.
Das wohl markanteste Merkmal des Schweizer Bestattungsrechts ist die Freigabe der Asche. Nach der Kremation wird die Urne den Angehörigen direkt ausgehändigt. Sie dürfen frei entscheiden, was mit der Asche geschieht. Die gesetzlichen Bestimmungen erlauben es unter anderem:
Obwohl das Bundesrecht grossen Spielraum lässt, liegt die konkrete Regelung des Bestattungswesens in der Hoheit der Kantone und Gemeinden. So können lokale Waldgesetze, Gewässerschutzbestimmungen oder Umweltschutzauflagen das Verstreuen von Asche an bestimmten Orten einschränken. Beispielsweise ist das Einbringen von nicht biologisch abbaubaren Urnen in Gewässer verboten. Informieren Sie sich daher im Zweifelsfall immer direkt bei der zuständigen Einwohner- oder Friedhofsgemeinde, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
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