Bereits seit Jahrtausenden ist es in fast allen Kulturen der Menschheit üblich, den Verstorbenen Beigaben mit auf die letzte Reise zu geben. Auch in der modernen Schweizer Bestattungskultur spielen Grabbeigaben eine wichtige Rolle. Sie sind ein Zeichen der Liebe, des Gedenkens und helfen den Hinterbliebenen bei der Trauerbewältigung. Doch was genau bedeuten diese Beigaben und was ist gesetzlich erlaubt?
Grabbeigaben in oder an der Urne sind hochgradig persönlich. Sie schliessen eine Brücke zwischen den Lebenden und den Verstorbenen. Oft handelt es sich um Gegenstände, die eine tiefe emotionale Bedeutung haben oder ein Hobby des Verstorbenen widerspiegeln. Beliebte Beigaben sind handgeschriebene Briefe, Zeichnungen der Enkelkinder, kleine Fotos, Rosenkränze oder persönliche Glücksbringer wie ein schöner Stein. Diese Objekte symbolisieren, dass der Verstorbene nicht alleine geht und die Liebe der Hinterbliebenen ihn begleitet.
Bei der Wahl der Grabbeigaben muss zwischen zwei Zeitpunkten unterschieden werden: Beigaben im Sarg (vor der Kremation) und Beigaben in der Urne (nach der Kremation, vor der Beisetzung).
Für Beigaben, die direkt in die Aschenkapsel oder die Überurne gelegt werden, gelten auf Schweizer Friedhöfen und in Friedwäldern klare Regeln:
Die Integration einer Grabbeigabe ist ein rührendes Ritual während der Abdankung. Nehmen Sie sich die Zeit, ein passendes Symbol auszuwählen. Bei urnenwelt.ch unterstützen wir Sie gerne dabei, eine Urne zu finden, die genügend Raum für Ihre persönlichen Abschiedsgrüsse bietet.
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